Andrea Kämmler-Burrak
Die EU-Taxonomie ist ein Standard, der die ökologische Nachhaltigkeit in der EU definiert. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Leistungen und Fortschritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen Wirtschaften auf konsistente und vergleichbare Weise zu zeigen. Da sie an nichtfinanzielle Offenlegungspflichten gebunden ist, die sich aus der NFRD oder dem CSR-RUG ergeben, bedeutet sie zudem eine erweiterte Berichtspflicht für Unternehmen. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen der EU-Taxonomie auseinanderzusetzen: Nicht nur werden erstmals konkrete Geschäftstätigkeiten in den Blick genommen und finanzielle und nicht finanzielle Themen verbunden. Auch der zeitliche Rahmen ist ambitioniert. Denn die Offenlegungspflicht greift bereits ab dem 01. Januar 2022. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gern bei diesem ambitionierten Zeitplan.
Unsere Beraterinnen und Berater schaffen für Ihre Geschäfts- und Funktionsbereiche ein Basisverständnis zur EU-Taxonomie und eine Transparenz hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an Ihr Unternehmen. Für Unternehmen ist die Veröffentlichungmüssen folgender diese drei Kennzahlen vorgesehenveröffentlichen:
Unser Lösungsansatz zielt darauf, relevante Geschäftsaktivitäten („eligible activities“) zu identifizieren und die Konformität Ihrer einzelnen Unternehmenstätigkeiten („aligned activities“) detailliert zu analysieren, zu bewerten und zu dokumentieren. Neben der Bestandsaufnahme von Werteflüssen, Systemen und Prozessen für die Datenerhebung machen unsere Nachhaltigkeitsexpertinnen und -experten notwendige Änderungen im Bereich Ihrer ERP-Landschaft sowie der ESHS-Systeme für Sie transparent und setzen diese direkt für Sie um. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir Ihre EU-Taxonomie-Readiness und die Integration in Ihr Reporting sicher.